Tesla Leasingübernahme

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Tesla Leasingübernahme

Tesla Leasingübernahme: Vertrag abgeben oder geleasten Tesla verkaufen

Sie möchten Ihren Tesla nicht mehr weiterfahren, obwohl der Leasingvertrag noch läuft? Eine Tesla Leasingübernahme kann eine mögliche Lösung sein. Dabei übernimmt eine andere Person den bestehenden Leasingvertrag mit den verbleibenden Raten, der Restlaufzeit und den vereinbarten Kilometern.

Allerdings kann ein Leasingvertrag nicht einfach privat weitergegeben werden. Der Tesla gehört während der Laufzeit der Leasinggesellschaft. Deshalb muss der Leasinggeber jeder Vertragsübernahme oder vorzeitigen Ablöse ausdrücklich zustimmen.

Was bedeutet eine Tesla Leasingübernahme?

Bei einer Tesla Leasingübernahme tritt ein neuer Leasingnehmer in einen bestehenden Vertrag ein. Er übernimmt normalerweise die verbleibende Laufzeit, die monatliche Leasingrate, die Kilometervereinbarung und weitere vertragliche Verpflichtungen.

Die genauen Bedingungen hängen jedoch nicht direkt von Tesla, sondern vom jeweiligen Leasinggeber und vom abgeschlossenen Vertrag ab. In Österreich kommen dafür unter anderem Banken, Leasinggesellschaften und Finanzierungspartner infrage.

Wichtig: Eine mündliche Vereinbarung zwischen dem bisherigen und dem neuen Fahrer reicht nicht aus. Erst wenn der Leasinggeber die Änderung schriftlich bestätigt hat, ist die Übernahme rechtswirksam.

Kann man einen laufenden Tesla-Leasingvertrag übertragen?

Ob eine Tesla Leasingübernahme möglich ist, steht im Leasingvertrag oder muss direkt bei der Leasinggesellschaft angefragt werden. Manche Anbieter erlauben einen Wechsel des Leasingnehmers, andere lehnen Vertragsübernahmen grundsätzlich ab.

Der neue Leasingnehmer muss meistens eine Bonitätsprüfung durchlaufen. Zusätzlich können Bearbeitungsgebühren, Kosten für die Vertragsänderung oder Gebühren für eine Ummeldung entstehen.

Folgende Punkte werden üblicherweise geprüft:

  • Zahlungsfähigkeit und Bonität des neuen Leasingnehmers
  • offene Leasingraten und aktueller Ablösebetrag
  • bisherige Kilometerleistung
  • Zustand des Tesla
  • bestehende Schäden oder Reparaturen
  • Restlaufzeit und vereinbarter Restwert
  • Vollkaskoversicherung des neuen Leasingnehmers

Erst nach der schriftlichen Zustimmung darf der Tesla übergeben und umgemeldet werden.

So funktioniert die Tesla Leasingübernahme

1. Leasingvertrag kontrollieren

Prüfen Sie zuerst, ob eine Vertragsübernahme vorgesehen oder ausgeschlossen ist. Achten Sie außerdem auf Kündigungsfristen, Kilometerbegrenzungen, Restwert, Rückgabebedingungen und Bearbeitungsgebühren.

2. Leasinggesellschaft kontaktieren

Fragen Sie schriftlich an, ob der Vertrag auf eine andere Person oder ein Unternehmen übertragen werden kann. Lassen Sie sich gleichzeitig den aktuellen Ablösebetrag und alle entstehenden Gebühren mitteilen.

3. Übernehmer finden

Der neue Leasingnehmer sollte vorab alle Vertragsdaten erhalten. Dazu gehören die monatliche Rate, Restlaufzeit, Kilometerstand, erlaubte Gesamtkilometer, Versicherungsbedingungen und mögliche Schäden am Fahrzeug.

4. Bonitätsprüfung durchführen lassen

Die Leasinggesellschaft prüft den Interessenten ähnlich wie bei einem neuen Leasingvertrag. Eine Übernahme ist erst möglich, wenn diese Prüfung positiv abgeschlossen wurde.

5. Vertrag und Fahrzeug übergeben

Nach der schriftlichen Freigabe werden die Vertragsänderung, Versicherung und Zulassung erledigt. Dokumentieren Sie bei der Übergabe den Kilometerstand und den Fahrzeugzustand mit einem schriftlichen Protokoll und aktuellen Fotos.

Welche Kosten können entstehen?

Die Kosten einer Tesla Leasingübernahme sind nicht einheitlich geregelt. Je nach Leasinggesellschaft können eine Bearbeitungsgebühr, Kosten für die Bonitätsprüfung, Ummeldekosten oder eine zusätzliche Vertragsgebühr verlangt werden.

Auch eine Ausgleichszahlung zwischen bisherigem und neuem Leasingnehmer ist möglich. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn zu Beginn eine hohe Leasing-Sonderzahlung geleistet wurde oder der Vertrag besonders günstige Konditionen besitzt.

Bei einem schlechten Verhältnis zwischen Fahrzeugwert und offener Leasingverpflichtung kann dagegen eine Zuzahlung notwendig sein, damit ein neuer Leasingnehmer den Vertrag übernimmt.

Kann man einen geleasten Tesla verkaufen?

Ein geleaster Tesla darf nicht ohne Zustimmung der Leasinggesellschaft verkauft werden. Während der Leasinglaufzeit bleibt die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs. Der Leasingnehmer besitzt lediglich das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht.

Auch die österreichische Arbeiterkammer informiert zum Autoleasing, dass das Leasingfahrzeug bis zum Vertragsende im Eigentum des Leasinggebers bleibt.

Ein Verkauf kann trotzdem möglich sein, wenn der Leasinggeber einer vorzeitigen Ablöse zustimmt. Dabei wird der offene Ablösebetrag ermittelt. Ein professioneller Fahrzeugankäufer kann den vereinbarten Betrag nach Freigabe direkt an die Leasinggesellschaft bezahlen. Ein möglicher Überschuss wird anschließend entsprechend der Vereinbarung abgerechnet.

Tesla Leasing ablösen statt übernehmen lassen

Nicht immer findet sich eine geeignete Person für eine Tesla Leasingübernahme. In diesem Fall kann die vorzeitige Ablöse eine schnellere Alternative sein.

Für die Berechnung werden unter anderem die offenen Raten, der vertragliche Restwert, mögliche Gebühren und der aktuelle Fahrzeugwert berücksichtigt. Bei Verbraucherverträgen ist eine vorzeitige Beendigung grundsätzlich möglich, allerdings können dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Eine verständliche Übersicht bietet das österreichische Informationsportal Konsumentenfragen zum Ende eines Leasingvertrags.

Lassen Sie sich deshalb immer eine schriftliche und zeitlich gültige Ablöseauskunft ausstellen.

Leasing-Tesla mit Unfall oder Defekt abgeben

Eine Vertragsübernahme wird schwieriger, wenn der Tesla einen Unfall-, Akku-, Batterie- oder Elektronikschaden besitzt. Schäden müssen dem Leasinggeber und einem möglichen Übernehmer vollständig mitgeteilt werden.

Gerade bei hohen Reparaturkosten kann ein direkter Ankauf nach Abstimmung mit der Leasinggesellschaft sinnvoller sein. Wir prüfen auch Tesla mit:

  • Unfallschaden oder Totalschaden
  • defekter Hochvoltbatterie
  • Ladeproblemen und Fehlermeldungen
  • Motor- oder Elektronikschaden
  • abgelaufenem Pickerl
  • hoher Kilometerleistung
  • nicht fahrbereitem Zustand

Weitere Informationen finden Sie unter defekten Tesla verkaufen, Unfall-Tesla verkaufen und Tesla mit Akkuschaden verkaufen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit wir einen geleasten Tesla bewerten können, benötigen wir möglichst vollständige Fahrzeug- und Vertragsdaten:

  • Tesla-Modell und Erstzulassung
  • aktuelle Kilometerleistung
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Leasinggesellschaft und Vertragsnummer
  • monatliche Rate und verbleibende Laufzeit
  • aktueller Ablösebetrag
  • bekannte Schäden und Fehlermeldungen
  • Fotos des Fahrzeugs
  • Informationen zu Sonderausstattung und Zubehör

Falls noch keine Ablöseauskunft vorhanden ist, können Sie diese direkt beim Leasinggeber anfordern.

Tesla Leasingübernahme oder direkter Ankauf?

Eine Tesla Leasingübernahme kann interessant sein, wenn der Vertrag günstige Konditionen besitzt und ein geeigneter Übernehmer gefunden wird. Der Vorgang kann jedoch durch Bonitätsprüfung, Gebühren und die erforderliche Zustimmung des Leasinggebers länger dauern.

Ein direkter Ankauf mit gleichzeitiger Ablöse ist häufig einfacher. Voraussetzung ist immer, dass die Leasinggesellschaft den Ablauf freigibt. Wir prüfen den aktuellen Fahrzeugwert und klären mit Ihnen, ob ein Ankauf trotz laufender Finanzierung wirtschaftlich möglich ist.

Sie vermeiden dadurch Inserate, zahlreiche Anfragen, Probefahrten und langwierige Verhandlungen mit privaten Interessenten. Eine kostenlose Abholung in ganz Österreich kann nach erfolgreicher Einigung ebenfalls vereinbart werden.

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Häufige Fragen zur Tesla Leasingübernahme

Kann jeder einen Tesla-Leasingvertrag übernehmen?

Nein. Der neue Leasingnehmer muss von der Leasinggesellschaft akzeptiert werden und normalerweise eine Bonitätsprüfung bestehen.

Brauche ich die Zustimmung des Leasinggebers?

Ja. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Leasingvertrag nicht wirksam auf eine andere Person übertragen werden.

Kann ich meinen geleasten Tesla privat verkaufen?

Nicht ohne Freigabe des Leasinggebers. Eigentümer des Fahrzeugs ist während der Laufzeit die Leasinggesellschaft.

Was kostet eine Vertragsübernahme?

Die Kosten hängen vom Anbieter ab. Möglich sind Bearbeitungs-, Bonitäts-, Vertragsänderungs- und Ummeldegebühren.

Bleiben Leasingrate und Laufzeit gleich?

Häufig werden die bestehenden Konditionen übernommen. Die Leasinggesellschaft kann jedoch abweichende Bedingungen verlangen.

Was passiert mit meiner Leasing-Sonderzahlung?

Eine bereits geleistete Sonderzahlung wird normalerweise nicht automatisch zurückerstattet. Eine mögliche Ausgleichszahlung muss zwischen den Beteiligten vereinbart werden.

Ist eine Übernahme bei Mehrkilometern möglich?

Grundsätzlich kann sie möglich sein. Der neue Leasingnehmer sollte aber über die Mehrkilometer und mögliche spätere Nachzahlungen informiert werden.

Kann ein beschädigter Leasing-Tesla übernommen werden?

Das hängt von der Leasinggesellschaft und dem Übernehmer ab. Sämtliche Schäden müssen offengelegt und dokumentiert werden.

Kann TeslaAnkauf.at ein Leasingfahrzeug ankaufen?

Ein Ankauf kann nach Prüfung des Fahrzeugs und mit Zustimmung der Leasinggesellschaft möglich sein. Dafür benötigen wir insbesondere eine aktuelle Ablöseauskunft.

Wird der offene Betrag direkt an die Leasinggesellschaft bezahlt?

Bei einer genehmigten Ablöse kann der offene Betrag direkt an den Leasinggeber bezahlt werden. Der genaue Zahlungs- und Eigentumsübergang wird vorher schriftlich festgelegt.