AGB Tesla Ankauf Österreich

Wir kaufen deinen Tesla

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website TeslaAnkauf.at sowie für die Anbahnung und Abwicklung von Fahrzeugankäufen durch:

PRERAD s.r.o.
KOPČIANSKA 10
85101 BRATISLAVA
SLOVAKiA

nachfolgend „Käufer“ oder „wir“ genannt.

Unser Angebot richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmer, die ein Fahrzeug verkaufen möchten.

Über unsere Website können insbesondere Tesla Model 3, Model Y, Model S und Model X sowie Fahrzeuge mit Schäden, technischen Defekten oder hoher Kilometerleistung zum Ankauf angeboten werden.

Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie unter:

Tesla verkaufen


2. Fahrzeuganfrage über TeslaAnkauf.at

Über die Website kann der Verkäufer Informationen zu seinem Fahrzeug übermitteln und eine unverbindliche Kaufpreisanfrage stellen.

Eine Anfrage über das Online-Formular, telefonisch, per E-Mail oder über andere Kommunikationswege stellt grundsätzlich noch keinen verbindlichen Kaufvertrag dar.

Auf Grundlage der übermittelten Fahrzeugdaten können wir eine erste Preiseinschätzung oder ein Kaufangebot erstellen.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist eine erste Preiseinschätzung unverbindlich und steht insbesondere unter der Voraussetzung, dass die übermittelten Angaben mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs übereinstimmen.


3. Angaben zum Fahrzeug

Der Verkäufer verpflichtet sich, alle für die Bewertung und den Ankauf wesentlichen Informationen nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Dazu gehören insbesondere:

  • Fahrzeugmodell und Variante
  • Erstzulassung bzw. Baujahr
  • Kilometerstand
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN/VIN), sofern angefordert
  • Anzahl der Vorbesitzer, soweit bekannt
  • Unfall- und Vorschäden, soweit bekannt
  • bekannte technische Defekte
  • Schäden an Batterie bzw. Hochvoltsystem, soweit bekannt
  • Fehlermeldungen und Warnanzeigen
  • Reparaturen und Veränderungen am Fahrzeug, soweit relevant
  • Zustand von Karosserie und Innenraum
  • Fahrbereitschaft des Fahrzeugs
  • vorhandene Fahrzeugpapiere
  • vorhandene Schlüssel und Zubehör
  • bestehende Finanzierung, Leasingverträge oder sonstige Rechte Dritter.

Bekannte erhebliche Schäden oder Mängel dürfen nicht vorsätzlich verschwiegen werden.


4. Fotos und sonstige Unterlagen

Zur Fahrzeugbewertung können Fotos, Videos, Fahrzeugpapiere, Serviceunterlagen, Rechnungen oder sonstige Informationen angefordert werden.

Der Verkäufer bestätigt, dass er zur Übermittlung der betreffenden Unterlagen und Bilder berechtigt ist.

Die übermittelten Informationen werden zur Bearbeitung der Fahrzeuganfrage und gegebenenfalls zur Vorbereitung und Durchführung des Fahrzeugankaufs verwendet.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, sofern diese Seite unter dieser URL eingerichtet ist.


5. Kaufpreisangebot

Die Höhe eines Kaufangebots richtet sich insbesondere nach Modell, Alter, Kilometerstand, Ausstattung, Fahrzeugzustand, Batterie- bzw. Akkuzustand, Unfallhistorie, technischen Defekten, Reparaturbedarf und aktueller Marktsituation.

Ein auf Grundlage von Fotos oder Angaben ermittelter Preis setzt voraus, dass die Angaben des Verkäufers vollständig und zutreffend sind.

Werden bei der Besichtigung erhebliche Abweichungen festgestellt, die bei der vorherigen Bewertung nicht bekannt waren, kann eine neue Fahrzeugbewertung vorgenommen werden.

Eine Änderung eines zuvor genannten Preises erfolgt nicht willkürlich, sondern nur, wenn sich relevante Fahrzeugdaten oder der tatsächliche Fahrzeugzustand wesentlich von den zuvor übermittelten Angaben unterscheiden.


6. Zustand des Fahrzeugs

Wir kaufen grundsätzlich auch Fahrzeuge mit Mängeln oder Schäden an.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Unfallfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit Totalschaden
  • nicht fahrbereite Tesla
  • Fahrzeuge mit Akkuschaden
  • Fahrzeuge mit Hochvoltproblemen
  • Fahrzeuge mit Elektronikschäden
  • Fahrzeuge mit Fehlermeldungen
  • Fahrzeuge mit Karosserieschäden
  • Fahrzeuge ohne gültige Begutachtung („Pickerl“)
  • Fahrzeuge mit hoher Kilometerleistung.

Ein vorhandener Schaden stellt daher nicht automatisch ein Hindernis für einen Ankauf dar.

Entscheidend ist jedoch, dass bekannte erhebliche Schäden und Mängel bei der Anfrage wahrheitsgemäß angegeben werden.


7. Zustandekommen des Kaufvertrags

Ein Kaufvertrag kommt nicht bereits durch das Absenden des Online-Formulars zustande.

Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn sich Käufer und Verkäufer verbindlich über das konkrete Fahrzeug und den Kaufpreis einigen und die erforderlichen Vertragserklärungen abgegeben wurden.

Für den endgültigen Ankauf kann ein gesonderter schriftlicher Kaufvertrag verwendet werden.

Die Angaben im Kaufvertrag sowie individuell getroffene Vereinbarungen haben im Zweifel Vorrang vor allgemeinen Informationen auf der Website.


8. Eigentum und Verfügungsberechtigung

Der Verkäufer erklärt bei Abschluss des Kaufvertrags, dass er Eigentümer des Fahrzeugs oder zur Veräußerung des Fahrzeugs entsprechend berechtigt ist.

Der Verkäufer hat den Käufer über Rechte Dritter am Fahrzeug zu informieren.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Finanzierungen
  • Leasingverträge
  • Eigentumsvorbehalte
  • Pfandrechte
  • Sicherungsübereignungen oder
  • sonstige Verfügungsbeschränkungen.

Ein finanziertes oder mit Rechten Dritter belastetes Fahrzeug kann nur nach individueller Vereinbarung angekauft werden.


9. Kaufpreis und Bezahlung

Die Art der Kaufpreiszahlung wird individuell mit dem Verkäufer vereinbart.

Je nach Vereinbarung kann die Zahlung insbesondere per Banküberweisung oder einer anderen vereinbarten Zahlungsart erfolgen.

Die konkrete Zahlungsweise und der Zahlungszeitpunkt können im Kaufvertrag festgehalten werden.


10. Fahrzeugübergabe und Abholung

Ort und Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe werden individuell vereinbart.

Sofern ausdrücklich vereinbart, kann die Abholung des angekauften Fahrzeugs durch uns oder einen von uns beauftragten Transporteur erfolgen.

Eine angebotene kostenlose Abholung gilt nur, wenn diese im konkreten Ankauffall vereinbart bzw. bestätigt wurde.

Der Verkäufer hat zum vereinbarten Übergabezeitpunkt grundsätzlich alle vereinbarten und vorhandenen Unterlagen, Schlüssel und Zubehörteile bereitzuhalten.


11. Fahrzeugpapiere und Schlüssel

Bei der Übergabe sind – soweit vorhanden und vereinbart – insbesondere folgende Gegenstände auszuhändigen:

  • Zulassungspapiere
  • Genehmigungs- bzw. Fahrzeugdokumente
  • vorhandene Fahrzeugschlüssel bzw. Key Cards
  • Serviceunterlagen
  • vorhandene Rechnungen und Reparaturnachweise
  • Ladekabel und vereinbartes Zubehör.

Fehlende Unterlagen oder Schlüssel sind vor Vertragsabschluss bzw. spätestens bei der Fahrzeugübergabe bekanntzugeben.


12. Abmeldung des Fahrzeugs

Sofern eine Abmeldung des Fahrzeugs durch uns vereinbart wurde, erfolgt diese entsprechend der individuellen Vereinbarung und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, die für eine vereinbarte Abmeldung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.


13. Haftung für falsche Angaben

Der Verkäufer ist für die Richtigkeit seiner Angaben zum Fahrzeug verantwortlich.

Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass erhebliche wertbeeinflussende Umstände vorsätzlich oder schuldhaft falsch angegeben oder verschwiegen wurden, richten sich die daraus entstehenden Rechte der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem jeweiligen Kaufvertrag.

Dies kann beispielsweise nicht offengelegte erhebliche Unfallschäden, Manipulationen des Kilometerstands oder nicht mitgeteilte Rechte Dritter betreffen.


14. Gewährleistung

Für Gewährleistungsansprüche gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Soweit gesetzlich zulässig, können bei einem Fahrzeugankauf zwischen Unternehmern im individuellen Kaufvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.


15. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Eine darüber hinausgehende Haftungsbeschränkung gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.

Die Haftung für Personenschäden sowie sonstige gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.


16. Keine Garantie für einen Ankauf

Die Übermittlung einer Fahrzeuganfrage begründet keinen Anspruch darauf, dass das angebotene Fahrzeug von uns angekauft wird.

Wir behalten uns vor, Fahrzeuganfragen abzulehnen, sofern noch kein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Ebenso besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Kaufpreis allein aufgrund einer automatisierten oder vorläufigen Preiseinschätzung.


17. Kommunikation

Die Kommunikation im Rahmen einer Fahrzeuganfrage kann insbesondere telefonisch, per E-Mail oder über andere vom Verkäufer verwendete Kommunikationswege erfolgen.

Für Fragen zum Fahrzeugankauf können Sie uns über unsere Kontaktseite erreichen.


18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung.


19. Änderungen dieser AGB

Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Geschäftsvorgänge anzupassen, wenn dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, Änderungen unserer Dienstleistungen oder aus vergleichbaren sachlichen Gründen erforderlich ist.

Für bereits abgeschlossene Kaufverträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Bedingungen.


20. Anwendbares Recht

Es gilt das für das jeweilige Vertragsverhältnis anwendbare Recht.

Soweit eine Rechtswahl zugunsten eines bestimmten Rechts zulässig und wirksam vereinbart wird, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften anwendbar sind, unberührt.


21. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Bei Verträgen mit Unternehmern kann – soweit gesetzlich zulässig – im individuellen Vertrag ein Gerichtsstand vereinbart werden.

Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.


22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.


23. Betreiber und Kontakt

Weitere Angaben zum Betreiber von TeslaAnkauf.at finden Sie im:

Impressum

Bei Fragen zu einem Fahrzeugankauf:

Kontakt aufnehmen

Stand: August 2026